Für Arbeitseinsätze kann man sich unter folgendem LINK anmelden:
app.stg1848.de
Hierzu muss man sich vorab registrieren/anmelden und kann dann bei EVENTS die neuesten möglichen Arbeitseinsätze anzeigen lassen.
Nach Anmeldung ist man dann für einen Arbeitseinsatz oder eine Kuchen/Salatspende registriert.
Nähere Infos werden über den Newsletter mitgeteilt:
Anmeldung zum Newsletter: https://www.stg1848.de/483/newsletter-an-und-abmeldung.htm
Anmeldung zu den Arbeitseinsätzen: app.stg1848.de
15./16. Juni 2024: Sommerfest mit Mitgliederehrung im Obst- und Gartenbauverein Sprendlingen (Auf- und Abbau sowie Thekendienste, Kuchenspenden)
13.-15. September 2024: Hooschebaa-Fest (Auf- und Abbau sowie Thekendienste und Kuchenspenden)
3. Oktober 2024: Stadtfest / Tag der Vereine (Auf- und Abbau, ggf. Thekendienst, Kuchenspenden)
Oktober/Novemger 2024: Kick Off Weihnachtskalender
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Mithilfe beim Bau
Der Bautrupp trifft sich bald wieder regelmäßig an der STG-Halle. Jeder, der einmal mithelfen möchte und handwerklich begabt oder sogar Spezialist auf einem Gebiet ist, kann sich bei angela.hohn@stg1848.de melden. Wir informieren dann über die genauen Termine.
Wir benötigen dringend Vertriebskompetenz zum Ausbau der Sponsorenakquise bzw. Bonuspartner sowie Ansprache von Stiftungen.
Bitte melden bei anke.schmidt-hiel@stg1848.de
juristische Beratung
grafische Arbeiten / Fotografie
Bitte melden bei info@stg1848.de
Des Weiteren wird die Arbeit in allen Gremien des Vereins als Arbeitseinsatz anerkannt.
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Nach §4, Abs. 10 der Vereinssatzung ist jedes Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren zur Leistung von Arbeitseinsätzen verpflichtet. Befreit sind Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr.
Der Arbeitseinsatz hat einem zeitlichen Aufwand von mindestens drei Stunden zu entsprechen und kann beispielsweise durch den Auf-/Abbau bei Veranstaltungen, Thekendienste, Hilfe beim Umbau bzw. Überwachung, eine Kuchen- oder Salatspende oder Unterstützung durch spezielles Fachwissen geschehen. Die Anerkennung des Arbeitseinsatzes erfolgt durch eine Bestätigung des Vorstandes.
Falls das Mitglied nicht seiner Verpflichtung nachkommt, einen Arbeitseinsatz für den Verein zu leisten, wird eine Entschädigung von 30€ zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig. Bei einem Beitritt nach dem 30. September eines Jahres, ist der Arbeitseinsatz erst ab dem folgenden Jahr zu leisten.